Weiterbildung

 
Als Familienunternehmen mit psychotherapeutischem Schwerpunkt wissen wir um die Wichtigkeit familiärer Strukturen und die Notwendigkeit, diesen einen ausreichend flexiblen, Sicherheit gebenden und verlässlichen Rahmen zu ermöglichen. Uns ist sehr bewusst, welcher Belastung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind, die verantwortungsvoll hier arbeiten und gleichzeitig ihren Kindern als zuverlässige Bindungspersonen zur Verfügung stehen wollen.


Dem stehen häufig die besonderen Bedingungen gegenüber, denen gerade Krankenhäuser unterworfen sind, wie etwa die Notwendigkeit, 24 Stunden am Tag ärztliche und pflegerische Verfügbarkeit zu ermöglichen.

Wir sehen es als eine Herausforderung an, in diesem Konflikt individuelle und flexible Lösungen zu finden, um Mitarbeiter, die Eltern sind, zu unterstützen.

Ziel ist es dabei, unsere Gestaltungsmöglichkeiten möglichst passgenau auf die Situation des jeweiligen Mitarbeiters abzustimmen und unter Wahrung auch der Notwendigkeiten des Krankenhauses einvernehmlich zu Lösungen zu kommen.

Gestaltungsmöglichkeiten, die flexibel genutzt werden können sind dabei u.a.:
- Arbeitszeitgestaltung
- Vermittlung von Plätzen in Kindergärten und -horten
- Vermittlung von Tagesmüttern


Selbstverständlich unterstützen wir auch gern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer Familienphase in den Beruf zurückkehren möchten.

 

Weiterbildung in der Burghof-Klinik

Ärztinnen/Ärzte:

Die Burghof-Klinik verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung von 48 Monaten im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie.
Es besteht eine Kooperation mit einer weiterbildungsberechtigten neurologischen Klinik zum Erwerb der erforderlichen 12 Monate Neurologie.

Die Burghof-Klinik verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung über 36 Monate im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Die Weiterbildungen können sowohl in der Grundorientierung psychodynamisch/ tiefenpsychologisch als auch in der Grundorientierung Verhaltenstherapie erfolgen.

Ambulante Weiterbildungsfälle können problemlos in der Burghof-Klinik vermittelt werden und werden kontinuierlich supervidiert.

Die weiterbildungsrelevanten Inhalte werden im Rahmen der Facharztweiterbildung kostenfrei während der Regelarbeitszeit vermittelt. Die Selbsterfahrung erfolgt außerhalb der Arbeitszeit wird aber finanziell unterstützt (Gruppenselbsterfahrung).

Weitere Berufsgruppen:

Die Förderung von Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen ist uns sehr wichtig. Hierzu stehen hausinterne Angebote zur Verfügung. Nach Absprache werden aber auch individuelle Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung gefördert.

Weiterbildungsprogramm bis 2020

Weiterbildungsprogramm ab 2021

Aktuell bieten wir in der Burghof-Klinik hausinternen Fort- und Weiterbildungcurricula für folgende Bereiche

 

Psychiatrie

Weiterbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Struktur der Weiterbildung in der Burghof-Klinik zur/zum Ärztin/Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.

Das beinhaltet u. a., dass die gesamte Weiterbildung einschließlich der psychotherapeutischen Inhalte bis auf die Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung kostenfrei und während der Regelarbeitszeit vermittelt werden.

Das Gerüst der Weiterbildung sieht wie folgt aus
  • Theoretische Vermittlung von Weiterbildungsinhalten im Rahmen einer von der Ärztekammer Niedersachsen zertifizierten, 14 tägigen hausinternen Fortbildung. Es finden ca. 20 Doppelstunden im Jahr statt
  • Jährlich drei 10 Stunden Kurse über theoretische Grundlagen der Psychotherapie (u. a. tiefenpsychologische Verfahren, kognitive Verhaltenstherapie, Gruppenpsychotherapie, DBT, Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Psychosomatik u. a.)
  • Wöchentlich 4 Stunden Fallseminare (unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen und speziellen Psychopathologie, Pharmakologie und anderer somatischer Therapieverfahren sowie sozialpsychiatrischer und rechtlicher Aspekte).
  • Wöchentlich 1 Stunde Supervision von Erstuntersuchungen
  • Kontinuierliche Supervision laufender Therapien: 1,5 Std./Woche für jeden Assistenten
  • 14tägig 2 Stunden Balintgruppenarbeit (externe Leiterin)
  • Teilnahme an AT-Gruppen über mindestens 10 Stunden
  • Jeder Weiterbildungsassistent nimmt an einem 60stündigen OPD-Seminar der Psychosomatischen Abteilung der Universität Münster (Leiter: Prof. Dr. Heuft) teil
  • Weiterbildungsassistenten werden in den Konsildienst v.a. am Kreiskrankenhaus Rinteln eingebunden
  • Weiterbildungsassistenten haben die Möglichkeit zur Erstellung von supervidierten Gutachten im Sozial-, Zivil- und Strafrecht
  • Weiterbildungsassistenten nehmen an regelmäßigen Angehörigenseminaren teil
  • Jährlich findet ein Weiterbildungsgespräch statt
 

Psychosomatik

Weiterbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie

Die Struktur der Weiterbildung in der Burghof-Klinik zur/zum Ärztin/Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie erfolgt entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.

Das beinhaltet u. a., dass die gesamte Weiterbildung einschließlich der psychotherapeutischen Inhalte kostenfrei und während der Regelarbeitszeit vermittelt wird. Die Selbsterfahrung erfolgt außerhalb der Arbeitszeit, die Kosten der für die Weiterbildung benötigten Gruppenselbsterfahrung werden von der Klinik übernommen.

Das Gerüst der Weiterbildung sieht wie folgt aus
  • Theoretische Vermittlung von Weiterbildungsinhalten im Rahmen einer von der Ärztekammer Niedersachsen zertifizierten, 14tägigen hausinternen Fortbildung. Es finden ca. 20 Doppelstunden im Jahr statt
  • Jährlich mehrere mehrstündige Kurse über theoretische Grundlagen der Psychotherapie
  • Jeder Weiterbildungsassistent nimmt an einem 60stündigen OPD-Seminar der Psychosomatischen Abteilung der Universität Münster (Leiter: Prof. Dr. Heuft) teil
  • Wöchentlich 4 Stunden Fallseminare (unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen und speziellen Psychopathologie, Pharmakologie und anderer somatischer Therapieverfahren sowie sozialpsychiatrischer und rechtlicher Aspekte)
  • Wöchentlich 1 Stunde Supervision von Erstuntersuchungen
  • Kontinuierliche Supervision laufender Therapien: 1,5 Std./Woche für jeden Assistenten überwiegend in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren
  • 14tägig 2 Stunden Balintgruppenarbeit (externe Leiterin)
  • Teilnahme an AT- und /oder PMR-Gruppen über mindestens 16 Stunden
  • Weiterbildungsassistenten werden in den Konsildienst v.a. am Kreiskrankenhaus Rinteln eingebunden
  • Weiterbildungsassistenten erstellen wissenschaftlich begründete Gutachten zu fachspezifischen und typischen Fragestellungen (mindestens 5 im Rahmen der Weiterbildung)
  • Jährlich findet ein Weiterbildungsgespräch statt.